Die Wiese

Ein Stück mit Drohungen, nachgeschobener Begründung für eine grundlose Kündigung eines Pachtvertrages, dramatischen Wendungen, diversen Wortbrüchen und einem unglücklichem Ende.

Begonnen hat alles mit Fragen zu Ungereimtheiten in den Bilanzen einer kommunalen GmbH. Statt diese zu beantworten wurden die Bilanzen zu „vertraulichen Informationen“ erklärt und bei weiteren Nachfragen mit der Kündigung eines 30 Jahre bestehenden Pachtverhältnisses gedroht. Dass es sich um „Informationen“ handelt, welche die Gemeindeverwaltung zwingend in Form von Beteiligungsberichten veröffentlichen muss, macht diese mutmaßliche Nötigung durch einen Amtsträger noch schwerwiegender.

Die dann tatsächlich ausgesprochene Kündigung wurde gegenüber den Gemeinderäten auch noch mit einer nachweislich unwahren Behauptung begründet und die betroffenen Personen damit verleumdet. Am Ende wurde das im Rahmen einer erneuten Ausschreibung als einziges eingereichte Pachtangebot mit der Begründung abgelehnt, dass der Gemeinderat beschlossen hätte, die Fläche doch nicht zu verpachten. Dass es hierfür aber tatsächlich überhaupt keinen Beschluss gibt und der Bürgermeister diese Angelegenheit überhaupt nicht dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen darf, ist letzlich ein konsistentes Verhalten. Es stellt sich aber die Frage, ob hier eine politische Stellung missbraucht wurde, um unliebsame Nachfragen nach der eigenen Verantwortung für öffentliche Misswirtschaft zu verhindern.

Das Umspannwerk oder „Warum kauft die Gemeinde einen Acker für eine Privatfirma?“

Vorgeschichte: Herr Truchsess aus Bundorf möchte auf seinen Ackerflächen eine große PV-Anlage errichten (lassen). Damit dies möglich wird, muss ein Umspannwerk am 110 kV-Netz gebaut werden. Als Standort wird ein Winkelmast in der Gemarkung Kerbfeld ausgewählt. Andere Standorte sind nach Kriterien der Landschaftsplanung zwar besser geeignet, aber für die Betreiberfirma, welche sowohl die PV-Anlage als auch das Umspannwerk baut, offenbar nicht. Eine Beteiligung der Bevölkerung an der Wahl des Standaortes oder eine Informationsveranstaltung in der erklärt wurde, warum gerade an dieser Stelle ein Umspannwerk gebaut wird und nicht an einer anderen, erfolgte von Seiten der Verwaltung der Zukunftsgemeinde Aidhausen während der gesamten Zeit nicht.

Die Gemeindeverwaltung von Aidhausen wusste hingegen mind. seit 2021 von den Planungen und hat in der Folge die Umsetzung unterstützt. So wurde bereits in diesem Jahr ein Grundstück neben obigen Mast gekauft und inzwischen der Firma MaxSolar GmbH mit Erbpachtvertrag überlassen. Ohne konkreter Aussicht auf die Verfügbarkeit der Ackerfläche hätte die Firma MaxSolar GmbH keinen Antrag zur Genehmigung des Bauvorhabens stellen können. Über die Frage, warum die Gemeinde Aidhausen und nicht die Firma MaxSolar GmbH den Acker erworben oder diesen vom vormaligen Besitzer gepachtet hat, kann nur spekuliert werden.  Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bau des Umspannwerkes in der Gemarkung Kerbfeld dadurch erst möglich wurde, da direkte Verhandlungen der Firma MaxSolar Gmbh mit Angabe des Kaufzweckes sicher weniger erfolgreich gewesen wären.

Eine kurze Rechenaufgabe: Der Verkehrswert von Ackerland, welches für Photovoltaikanlagen genutzt werden soll, liegt um das 3,5 fache über dem von landwirtschaftlich genutzten Ackerland (Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Haßberge und Schweinfurt – BODENRICHTWERTE zum Stichtag 01.01.2022 für den Landkreis Haßberge). Ist eine Nutzung für ein Umspannwerk geplant, so ist der Verkehrswert sicher nochmals höher. Der aktuelle Verkehrswert für dieses Grundstück beträgt somit 8 -10 €/ha. Berücksichtigt man die zusätzlichen Kosten für eine statische Verstärkung des alternativen Durchgangsmastes hätte der vormalige Eigentümer alleine für die jetzt von der Gemeinde „zu Verfügung gestellten“ 0,85 ha einen Kaufpreis von ca. 100.000€ verlangen können. Alternativ hätte sich die Firma MaxSolar GmbH um Grundstücke an anderen für ein Umspannwerk geeigneten Standorten bemühen müssen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob der vormalige Eigentümer von der Gemeindeverwaltung über die geplante Nutzung des Grundstückes informiert wurde. Falls nicht, wäre zu klären, ob der vormalige Eigentümer von der Gemeindeverwaltung bewusst im Unklaren gelassen wurde, um den Kauf zu ermöglichen. Wäre dies der Fall und die Fläche wurde in der Folge deutlich unter dem üblichen Verkehrswert gekauft, so wäre dies wahrscheinlich ein sittenwidriges Rechtsgeschäft im Sinne des § 138 BGB. Diese wäre dann nichtig.

Was haben die Bürger von dem Geschäft der Gemeindeverwaltung? Wenn es zutrifft, dass die für die PV-Anlage in Bundorf genutzten Ackerfläche zu 80 % Herrn Truchsess gehören, dann profitiert dieser finanziell zweifellos am meisten von dieser PV-Anlage und letztlich auch von dem in der Gemarkung Kerbfeld geplanten Umspannwerk. Angesichts der Bedeutung des Umspannwerkes für die Firma MaxSolar GmbH und Herrn Truchsess ist zu hoffen, dass die Gemeindeverwaltung von Aidhausen einen angemessenen Ertrag aus dem „zur Verfügung gestellten“ Grundstück in der Gemarkung Kerbfeld erhält. Der Verkehrswert der von der Gemeinde Aidhausen für die Firma MaxSolar GmbH erworbenen Fläche beträgt bereits bei Nutzung für Photovoltaikanlagen nach obigen Bodenrichtwerten ca. 75.000 Euro. Bei einer üblichen Verzinsung von 5% pro Jahr könnte die Gemeindeverwaltung jährlich ca. 3750 Euro Pachtzins verlangen. Es ist zu hoffen, dass die Gemeindeverwaltung transparent darlegt, welchen Vorteil durch Kauf und anschließender Verpachtung der Fläche an die Firma MaxSolar GmbH für die Gemeinde Aidhausen erreicht wurde. 

Der Parkplatz

Der Bürgermeister plant auf einer Fläche, die der Gemeinde nicht gehört, einen Parkplatz, den im wirklichen Leben keiner braucht. Den Einwohnern erzählt er zunächst nichts von seinem Plan. Auf dem Grundstück befinden sich zwar noch die Reste des kommunalen Brauhauses – ein Gewölbekeller, historisch interessante Fachwerkmauern mit Gesimsen aus über 100 Jahre altem Eichenholz und Fenstergewände aus Sandstein  – aber das kann alles weg. Selbiges gilt auch einen ortsbildprägenden Baum. Es gibt zudem noch Altlasten deren Entsorgung offensichtlich viel kosten wird. Die Besitzerin des Grundstücks verhandelt schlau und lässt den Bürgermeister erst mal zappeln. Irgendwann ist dieser bereit ihren Preis zu zahlen und auch die Altlasten zu übernehmen. In der Erwartung des baldigen Kaufes beantragt er eine Förderung aus dem Regionalbudget. Dies macht aber nur für Kleinprojekte Sinn, da hier Nettoausgaben bis maximal 15.000€ mit 80% bezuschusst werden. Die tatsächlich zu erwartenden Kosten sind aber deutlich höher. Unverzagt wird trotzdem für eine Fläche, die der Gemeinde nicht gehört, ein Antrag für eine Förderung gestellt, die hier ungeeignet ist. Das ist erst mal nicht schlimm, da der Kauf nicht zustande kommt und der Förderantrag zurückgezogen werden muss. Erst Ende des Jahres stellt er seinen „Plan“ den Bürgern vor und beantragt dann aber trotz Alternativvorschläge unverändert wieder eine Förderung aus dem Regionalbudget. Dies, obwohl auch eine Förderung aus einer einfachen Dorferneuerung möglich gewesen wäre, bei der Kosten bis zu 1,5 Mio. Euro mit 80% bezuschusst werden. Dann hätte das gesamte Umfeld – Bollerplatz, Fußgängerquerung über Staatsstraße, Altglascontainer, Fußweg zum Friedhof und der Platz mit dem Brauhaus – professionell gestaltet werden können. Da der Bürgermeister aber auf sein ursprüngliches Ansinnen beharrt, investiert er als erstes viel Geld in die Zerstörung historischer Bausubstanz. Anfang März, lange bevor mit den „Baumaßnahmen“ für den Parkplatz überhaupt begonnen wurde, war laut Gemeinderat Ott dann „das Geld schon weg“. Am Ende steht ein Parkplatz, der nach Fertigstellung innerhalb eines halben Jahres an zwei Tagen genutzt wurde und dessen Gestaltung durchaus als misslungen bezeichnet werden kann. Wer die Verantwortung für die verbauten L-Steine trägt und warum diese teuren Teile überhaupt vergraben wurden, ist eine weitere noch unbeantwortete Frage. 

Immer erst den Bürgermeister fragen!

Fragt man erst den ersten Bürgermeister, ist vieles möglich in der Zukunftsgemeinde Aidhausen. Wohlwollen ist dann sogar zu erwarten, wenn öffentliche Grünflächen privatisiert und zu angrenzenden Gärten arrondiert werden. Beantragt hingegen ein gemeinnütziger Verein eine Förderung, um öffentliche Flächen schöner, lebenswerter und blütenreicher zu gestalten, wird dies als absolut respektlos gegenüber „der Gemeinde“ abgelehnt, weil zuvor nicht „die Gemeinde“, vulgo „der Bürgermeister“ gefragt wurde. Erschwerend kommt hinzu, wenn ein Gemeinderat die Förderanträge nicht liest oder versteht und dann sinnfrei behaupten, es würden öffentliche Flächen „überplant“. Das Angebot des Vereins, ohne Kosten für die Gemeinde mit Beteiligung aller interessierten Einwohner öffentliche Flächen schöner, lebenswerter und blütenreicher zu gestalten, wird dann auf absurde Weise zu deren „Aneignung“ verdreht. Den Bürgermeister so richtig „zum Schäumen“ bringt es aber, wenn für die gleiche Fläche ein Förderantrag gestellt wird, für welche dieser – ohne dass die Gemeinde Eigentümer gewesen wäre – auch schon einen Antrag gestellt hat. So wurde das Angebot, ohne Kosten für die Gemeinde die Fläche am ehemaligen Brauhaus aufzuräumen, die Bausubstanz zu sichten und so weit als möglich zu erhalten abgelehnt, weil der Bürgermeister für seinen „Plan“ auch einen Antrag gestellt hat. Am Ende  dieses Stückes steht die unnötige Zerstörung historischer Bausubstanz, eine unnötig teure aber umso hässlichere „Gestaltung“ mit Betonelementen, eine unnötig hohe finanzielle Belastung der Gemeinde wegen voreiliger Beantragung ungeeigneter Förderprogramme und drei unnötige Parktplätze. Dies hält den Bürgermeister und einen Jugendbeauftragten aber nicht davon ab, gegen Personen zu polemisieren, die ohne finanzielle Belastung der Gemeinde das Dorf lebenswerter gestalten wollen. Die Steigerung dieses absurden Theaterstückes ist dann noch, dass dabei stetig von „der Dorfgemeinschaft“ und deren Frieden schwadroniert wird.

Selbst ein Zuschussantrag für eine Sitzgruppe, eine Kiste für Sandspielsachen und eine Pergola als Sonnenschutz über dem Sandkasten kann zum Vorwurf führen, man wolle einen Spielplatz ohne Wissen der Gemeinde „umgestalten„. Es sei geplant den Sandkasten zu entfernen, was jene Eltern brüskiert hätte, welche diesen Sandkasten gebaut haben. Da dies eine irrige Annahme war, wurde der Bürgermeister im Juni 2022 explizit auf die an sich unmissverständliche Beschreibung in der Förderanfrage hingewiesen. Dort steht, dass gerade der Schutz der im Sandkasten spielenden Kinder vor UV-Strahlung ein Ziel des Antrages ist. Im übrigen wurde die Förderanfrage im Jahr 2021 nicht ausgewählt und auch von der Gemeindeverwaltung kein Sonnenschutz geschaffen. Dies hat den Herrn Bürgermeister aber nicht davon abgehalten zwei Jahre später wieder öffentlich zu behaupten, es sei geplant gewesen, den Spielplatz „umzugestalten“. Im Juni 2022 wurde der Bürgermeister auch darauf hingewiesen, dass der „Sandkasten“ in der Realität ein Katzenklo ist. Die versprochene Abdeckung ist auch im März 2023 noch nicht angebracht – zur Freude der Katzen.

Zukunftsprojekt energetische Sanierung gemeindeeigener Gebäude

Trotz stetig steigender Energiekosten wurde – außer für Fenster und Türen – noch nie in die energetische Sanierung des Gemeindehauses in Kerbfeld investiert. Die marode Eingangsfront mit Einfachverglasung hätte im Jahr 2006 zwar schon im Zuge der Dorferneuerung mit einem Zuschuss erneuert werden können, laut Bürgermeister hat sich der Gemeinderat aber dagegen entschieden. Ein entsprechender Beschluss wurde bisher noch nicht gefunden. Erst 15 Jahre später wird dem Drängen des Mieters nachgegeben und die Eingangsfront erneuert. Fazit: Nicht genutzte Zuschüsse, deutlich höhere Baukosten und unnötig vergeudete Energie während der vergangenen 20 Jahre.
Laut Bürgermeister Möhring fallen nun alleine für das Gemeindehaus jährlich Kosten von 5000€ an. Trotz gestiegener Preise für Heizöl erscheint dies zwar sehr unglaubwürdig, die Aussage zeigt aber auch die Sorge der Gemeindeverwaltung, ob noch alle öffentlichen Gebäude in Zukunft unterhalten werden können.

Dorfladen und Bäckerei in Kerbfeld

Im Imagefilm zum Projekt HandwerkERleben „Alte Schmiede“ wird die Bäckerei von Armin Lutz zwar noch vorgestellt, auf der Internetseite der Gemeinde aber seit kurzem nicht mehr als Dorfladen in der Gemeinde Aidhausen aufgeführt. Hier wird nur noch für den gemeindeeigenen Dorfladen in Aidhausen geworben. Alleine in dessen Bau hat laut Bürgermeister Möhring die Gemeinde 400.000€ investiert. Die Bäckerei in Kerbfeld ist hingegen lediglich unter Firmen und Gewerbe als Bäckerei von Werner Lutz zu finden. Von Seiten der Gemeindeverwaltung gab es zwar Gespräche, aber bisher keine Unterstützung für die Bäckerei und den Dorfladen in Kerbfeld.

Europäischer Dorferneuerungspreis

Die Mitglieder einer „Arbeitsgemeinschaft“ aus den Landesregierungen einiger österreichischer Bundesländer sowie Ministerien angrenzender Länder und Regionen vergeben einen Preis und sind zugleich die Geldgeber der damit ausgezeichneten Projekte. Wahrscheinlich hat Frau Ministerin Kaniber einmal bei einer Videokonferenz des Vorstandes nebenbei angemerkt, dass der „Europäische Dorferneuerungspreis“ nach 23 Jahren auch einmal wieder nach Bayern vergeben werden könnte. Kurz geschaut, wohin das meiste Geld in Bayern geflossen ist (Zitat des Landtagsabgeordneten Steffen Vogel aus der Mainpost: Die letzten 18 Jahre seien „18 gute Jahre für Hofheim, und 18 teure Jahre für den Freistaat Bayern“ gewesen.) und dann musste nur noch eine Bewerbungsbroschüre finanziert werden.

Ein klassischer Zirkelschluss: Die Vergabe eines Preises soll beweisen, dass die von einem selbst finanzierten Projekte einen Preis verdient haben. Eine Kosten-Nutzen-Analyse für die ausgegebenen Millionen an Steuergeldern braucht es dann nicht mehr. Es genügt gebetsmühlenartig auf den „Europäischen Dorferneuerungspreis“ zu verweisen.

Der beleidigte Gemeinderat

Ein Gemeinderatskandidat geriert sich als größter Kritiker des Bürgermeisters. In dieser Rolle schreckt er auch nicht vor ehrverletzenden und strafrechtlich relevanten Bewertungen desselben zurück. Als Nachrücker dann doch noch ein Gemeinderat geworden, setzt er sich umgehend dafür ein, dass eine gemeindeeigene Obstwiese öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben wird. Da er auch Jugendbeauftragter des Gemeinderates ist, wird er öffentlich gefragt, ob und welche Ziele er sich in dieser Funktion gesetzt hat. Diese Frage wird von ihm als höchst despektierlich empfunden und führt zu massiven Verstimmungen bei einigen Gemeinderäten. Die Ironie bei diesem Stück ist der Umstand, dass dieser Gemeinderat ohne öffentlicher Ausschreibung eine im Flächennutzungsplan als Sportgelände festgelegte Wiese der Gemeinde gepachtet hat. Im Rahmen der Flurbereinigung wurden die vormals privaten Flächen der damaligen Gemeinde Kerbfeld mit der Vorgabe überlassen, dass diese nicht verkauft sondern zukünftig als Sportgelände genutzt werden. Dass der Jugendbauftragte des Gemeinderates auf dem vormals als Bolzplatz genutzten Teil der Wiese – laut Bürgermeister ohne Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung – ein Fahrsilo angelegt hat, ist ein weiteres bemerkenswertes Detail. Denn dieser Umstand hält ihn nicht davon ab, neun Heuballen, die auf einer anderen Pachtfläche der Gemeinde unter Fichten zwischengelagert wurden, im Gemeinderat als höchst problematisch darzustellen. Ein weiteres großes Thema ist für den Gemeinderat die „Dorfgemeinschaft“ im Allgemeinen und wer zu dieser gehört und wer nicht. Das Verhältnis zum Bürgermeister ist seit Frühjahr 2022 hingegen ohne Fehl und Tadel.

Der vielbeschäftigte Bürgermeister

Nachfolgend eine Aufzählung der Ämter und Pöstchen des Bürgermeisters der Gemeinde Aidhausen.

  • Aufsichtsratsmitglied bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Haßberge mbH
    (Laut Beteiligungsbericht Landkreis HAS im Jahr 2020)
  • Mitglied des Werksauschusses im Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge
    (Laut Beteiligungsbericht Landkreis HAS im Jahr 2020)
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH (Laut Beteiligungsbericht Landkreis HAS im Jahr 2020)
  • Mitglied der Vorstandschaft – Lokale Aktionsgruppe (LAG) Haßberge e.V.
  • Mitglied des Steuerkreises als Vertreter der Hofheimer Allianz bei der LAG Haßberge e.V.
    (dieser entscheidet über LEADER-Projekte)
  • Hofheimer Allianz e. V.
  • Kreisrat
  • Vorsitzender des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis Haßberge
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Bürger-Energiegenossenschaft Haßberge
  • Zweckverbandsvorsitzender Fundtiere des Landkreis Haßberge 
  • Zweiter Vorsitzender des Schulzweckverbandes Hofheim
  • Landtagskandidat der Freien Wähler

    … gibt sicher noch weitere.
Es wundert nicht, dass Herr Möhring zu Terminen meist zu spät kommt und wegen eines Folgetermins „gleich wieder weg muss“. Angesichts der Abwicklung der gemeindlichen Projekte (LEADER-Projekt „Zukunftsgemeinde Aidhausen, Parkplatz am Friedhof in Kerbfeld, Friedhof Happertshausen u. a. mehr) erschiene es hingegen angebracht, den Fokus mehr auf die Arbeit in der Gemeindeverwaltung zu legen.